Nov 24, 2023 Eine Nachricht hinterlassen

Allgemeine Handelsbedingungen

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In unserem internationalen Geschäft verwenden wir in der Regel die folgenden Handelsbegriffe
FCA
FCA (Free Carrier) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Spediteur oder eine andere vom Käufer benannte Person an einem bestimmten Ort liefert. Die Parteien müssen den Ort der Lieferung so klar wie möglich angeben. Die Gefahr geht am benannten Ort auf den Käufer über.
Die FCA-Regeln enthalten nun ein zusätzliches Element in Bezug auf den Frachtbrief. Bei dieser Option vereinbaren Käufer und Verkäufer, dass der Spediteur des Käufers dem Verkäufer nach dem Laden einen Frachtbrief ausstellt und der Verkäufer den Frachtbrief dann dem Käufer zustellt (möglicherweise über eine Bankkette). Eines der Probleme mit der alten FCA-Regel bestand darin, dass sie endete, bevor die Waren auf das Schiff geladen wurden, was den Verkäufer daran hinderte, einen Frachtbrief an Bord zu erhalten. Da Banken im Rahmen eines Akkreditivs jedoch im Allgemeinen einen Frachtbrief verlangen, wurden die FCA-Regeln überarbeitet, um dieser Marktrealität Rechnung zu tragen.

CFR
CFR (Cost and Freight) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, wenn sie die Schiffsreling im Verschiffungshafen passiert. Der Verkäufer trägt die Kosten und Fracht, die für den Transport der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind. Darüber hinaus muss der Verkäufer die Ware für den Export freimachen. Allerdings muss der Käufer das Verlust- oder Beschädigungsrisiko sowie alle zusätzlichen Kosten tragen, die durch Ereignisse nach der Lieferung entstehen. Die Laufzeit gilt nur für Seefracht.

CIF
CIF (Cost, Insurance and Freight) bedeutet, dass der Verkäufer die Ware liefert, sobald sie die Schiffsreling im Verschiffungshafen passiert. Der Verkäufer trägt die Kosten und Fracht, die für den Transport der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind. Der Verkäufer muss die Ware zur Ausfuhr freimachen. Das Verlust- und Beschädigungsrisiko ist das gleiche wie bei CFR.
Der Verkäufer schließt außerdem eine Versicherung gegen das Risiko des Käufers ab, dass die Ware während des Transports verloren geht oder beschädigt wird. Der Verkäufer ist verpflichtet, einen Mindesttransportversicherungsschutz abzuschließen. Wünscht der Käufer einen höheren Versicherungsschutz, muss er eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Verkäufer treffen oder selbst eine Zusatzversicherung abschließen.

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